Parkplätze können umsastzsteuerfrei sein
Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung zur Umsatzsteuer auf kostenlose Hotelparkplätze teilweise aufgegeben: Wer Stellplätze nicht nur Übernachtungsgästen, sondern auch anderen Besuchern und der Allgemeinheit unentgeltlich öffnet, muss dafür künftig keinen Anteil des Übernachtungspreises mehr abgrenzen und mit 19 Prozent versteuern. Offene Steuerfälle sollten jetzt daraufhin geprüft werden (Quelle: BHG Ticker vom 29.10.26).
